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Die Instrumente der kantonalen Kulturförderung

Das Amt für Kultur kennt verschiedene Instrumente, um die Tätigkeiten der Bündner Lokal- und Regionalmuseen zu unterstützen. Informationen dazu finden Sie auf der Website der Kulturförderung Graubünden.

 

Der Leistungsauftrag an MGR

Seit 2004 erhält Museen Graubünden vom Kanton Graubünden jährlich eine Unterstützung, die verbunden ist mit einem Leistungsauftrag. Dieser umfasst die folgenden Aufgaben, die von der Geschäftsstelle und dem Vorstand umgesetzt werden.

  • Beratung der Mitglieder bezüglich Sammlungen, Inventarisierungen, Konzeptarbeiten, Finanzierungsgesuchen, Angebotsentwicklung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Aktualisierungen der Einträge auf der Museumsplattform
  • Mindestens alle drei Jahre Herausgabe und Vertrieb des Museumsbüchleins
  • Durchführung von mindestens zwei Weiterbildungskursen
  • Berichterstattung ans Amt für Kultur
  • Zusammenarbeit und Kontaktpflege mit dem Amt für Kultur, den Gemeinden und Kulturinstitutionen sowie den drei kantonalen Museen

Unterstützungsbeiträge

Beiträge an Inventarisierungsarbeiten

Die Inventarisierung der Sammlungsbestände ist eine der wichtigsten Massnahmen zur Sicherstellung der Kulturgüter und der kulturellen Werte in den Museen! Projekte zur Inventarisierung werden vom Kanton unterstützt. Der Kantonsbeitrag ist subsidiär. Es ist ein Konzept einzureichen mit einer Beschreibung der Institution, einer Beschreibung des Inventarzustandes, den notwendigen Arbeiten, einem Budget sowie einem Finanzierungsplan. Inventarisierungsprojekte gehen an:

Kulturförderung des Kantons Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7000 Chur.

Der Kanton unterstützt die Museen bei der Installation der Inventarsoftware MuseumPlus. Informationen dazu finden Sie hier.

 

Kantonsbeitrag für besondere kulturelle Tätigkeiten (Betriebsbeiträge)

Museen können Beiträge an den Betrieb erhalten. Diese sind jährlich neu zu beantragen, da es sich hier um einmalige Beiträge handelt. Dafür erforderlich ist eine Eingabe mit einer Beschreibung der Institution, dem Jahresbericht, der letzten Jahresrechnung sowie einem Budget. Die Gesuche sind bis zum 15. Juli einzureichen an: Amt für Kultur, Sammelbeschluss, Gürtelstrasse 89, 7000 Chur.

 

Projektbeiträge

Diese Art Beiträge kann beantragt werden für Projekte, die eine Verbesserung des Museums oder der Ausstellung zum Ziel haben, wie z.B. Neugestaltungen oder Überarbeitungen der Ausstellung; Wissenschaftliche Erschliessungsarbeiten. Auch Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung werden unterstützt.

Ein Gesuch umfasst:

  • Beschreibung der Institution
  • Projektverantwortliche Personen und deren Fachkenntnisse
  • Projektbeschrieb: Ausgangslage, Zielsetzung, Projektablauf, Ausführende, Terminplanung
  • Detailliertes Budget
  • Finanzierungsplan


Achtung: Bei Gesuchen für Projektbeiträge ist eine Mitfinanzierung durch die Standortgemeinde obligatorisch (Prinzip der Subsidiarität). Auch sind noch Geldmittel von Dritten (Private, Stiftungen, Sponsoren) beizuziehen. Die Eigenleistung kann ins Budget mit hinein genommen werden. Der Kantonsbeitrag wird 10% bis höchstens 20% des Projektbudgets betragen. Eine erste Tranche kann erst bei Nachweis der Gesamtfinanzierung bezogen werden.

Die Gesuche für Projektbeiträge können jederzeit eingereicht werden, aber mindestens drei Monate vor der Umsetzung des Projekts. Gesuche werden eingereicht bei:

Kulturförderung des Kantons Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7000 Chur.

 

Leistungsvereinbarungen

Mit Inkrafttreten des neuen Kulturförderungsgesetzes (seit 1. Januar 2018) richtet der Kanton an regionale Kulturinstitutionen, insbesondere an regionale Museen, Kulturförderungsstellen und Kulturarchive Beiträge aus. Dazu werden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die in der Regel über einen Zeitraum von vier Jahren gehen. Aktuell erhalten 35 regionale Museen und Kulturarchive jährlich wiederkehrende Beiträge.