Kulturförderungskonzept
Seit 1. Januar 2018 ist das revidierte Kulturförderungsgesetz (KFG) samt der dazugehörenden Verordnung (KFV) in Kraft getreten.
Gemäss Art. 5 KFG beschliesst der Grosse Rat auf Antrag der Regierung alle vier Jahre ein umfassendes Konzept zur Förderung der Kultur im Kanton. Gestützt auf Art. 2 KFV wird das Kulturförderungskonzept unter Einbezug der kulturellen Organisationen und der Kulturkommission erarbeitet. Gemäss Art. 3 KFV bildet das Kulturförderungskonzept die Grundlage für die zukünftigen kulturpolitischen Entscheide. Es soll insbesondere:
- in den verschiedenen Bereichen der Kulturförderung die aktuelle Situation darstellen;
- konkrete Schwerpunkte für die Kulturförderung innerhalb der nächsten vier Jahre definieren und Massnahmen zur Erreichung dieser Schwerpunkte aufzeigen;
- die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen, Gemeinden und Privaten sowie die Förderbereiche gemäss Art. 8 KFG berücksichtigen.
Gemäss Art. 5 KFG beträgt die Geltungsdauer des Kulturförderungskonzeptes vier Jahre. In Anlehnung an das Regierungsprogramm und den Finanzplan gilt das Konzept für die Periode 2021–2024.
Das Kulturförderungskonzept wurde im Zeitraum von Frühling 2018 bis Spätherbst 2019 von einer durch die Regierung gewählten Projektgruppe erarbeitet. Diese war für die Koordination der Konzepterstellung und eine planmässige Umsetzung verantwortlich. In den Erarbeitungsprozess mit eingebunden waren zudem die kantonale Kulturkommission sowie eine Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von kulturellen und kulturnahen Institutionen. Die Begleitgruppe war wie folgt zusammengesetzt:
- Vertreterinnen und Vertreter von kulturellen Dachorganisationen Graubündens (inkl. Sprachorganisationen);
- Vertreterinnen und Vertreter von professionellen Institutionen, mit welchen der Kanton Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat, bzw. von Institutionen, die in den letzten Jahren wiederkehrende Beiträge aus allgemeinen Staatsmitteln erhalten haben;
- die kantonale Kulturkommission
- kantonale Dienststellen
Im August 2019 wurden die von der Projektgruppe erarbeiteten Förderschwerpunkte der Kantonalen Kulturkommission unterbreitet und im September 2019 der Begleitgruppe zur Beurteilung und Stellungnahme vorgelegt. Die Projektgruppe nahm dabei entsprechende Anregungen und Ergänzungen entgegen. Sie verabschiedete im Oktober 2019 die Förderschwerpunkte samt den entsprechenden Zielen und Massnahmen zuhanden der Regierung. Die Botschaft wurde anfangs Februar 2020 den Mitgliedern des Grossen Rates zugestellt. Sie ist zudem seit dem 6. Februar 2020 auf dem Internet abrufbar.
Das Kulturförderungskonzept umfasst folgende Punkte:
- Schilderung der Ausgangslage;
- die Entstehung des Konzeptes;
- der Kulturbegriff;
- die kulturellen Besonderheiten in Graubünden;
- die Akteure der Kulturförderung in Graubünden;
- die kantonale Kulturförderung, insbesondere die Aufgaben, die Förderbereiche, die Förderinstrumente, die Beitragsvergabe sowie die Entwicklung der Beitragsförderung in Zahlen;
- Chancen und Herausforderungen der Kulturförderung;
- das Handlungspotential in der kantonalen Kulturförderung.
- die drei Förderschwerpunkte für die erste Vierjahresperiode 2021–2024.
Folgende drei Förderschwerpunkte sind aus Sicht der Projektgruppe richtungsweisend:
- Der Kanton Graubünden stärkt die kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungskreise.
- Der Kanton Graubünden stärkt die sprachliche und regionale Vielfalt im Kulturschaffen.
- Der Kanton Graubünden stärkt die Produktionsbedingungen für das Kulturschaffen.
Für jeden Förderschwerpunkt wurden der Handlungsbedarf, die Zielsetzungen sowie konkrete Massnahmen formuliert.
Das Kulturförderungskonzept 2021–2024 wird vor der Erarbeitung der nächsten Periode evaluiert und für den Zeitraum 2025–2028 werden entsprechend neue Förderschwerpunkte mit Zielen und Massnahmen formuliert werden müssen.
Die Botschaft der Regierung an den Grossen Rat zum Kulturförderungskonzept können Sie auf der Website des Kantons herunterladen. Hier finden Sie auch die Formulare, um Ihr Gesuch einzureichen.
Kulturkanton Graubünden:
Gemeinsam für die Kultur
Am 11. Februar 2020 haben sich rund 50 Vertreter*innen verschiedener Institutionen, Verbände, Vereine und Kulturschaffende im Loësaal in Chur zu einer Informationsveranstaltung zum ersten Bündner Kulturförderungskonzept getroffen. Ziel der Veranstaltung war zum einen eine Präsentation Konzepts, zum anderen die Erarbeitung einer konsolidierten Haltung des Vereins KULTURKANTON zu selbigem.
Der Kulturkanton Graubünden nimmt dazu Stellung:
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Zustimmung zum Kulturförderungskonzept
Am 19. Oktober 2020 hat der Grosse Rat über das Kulturförderungskonzept befunden und hat diesem zugestimmt. Ebenfalls zugestimmt hat der Grosse Rat in diesem Zusammenhang einem Antrag zur Erhöhung des Kulturbudgets um 3 Millionen Franken. Diese Zustimmung ist ein klares Ja! und die Anerkennung der vielfältigen Arbeit im Kulturbereich. Herzlichen Dank!